Bebauung Schrammerweg
Der Bebauungsplan "Schrammerweg" im Osten von Haimhausen wurde im Jahr 2012 rechtskräftig. Der 1. Bauabschnitt von Süden her bis zur Verlängerung der Graf-Buttler-Straße mit den dort anhängigen Baugrundstücken ist bereits vermarktet und überwiegend bebaut. Um dem anhaltenden hohen Bedarf an Wohnraum zu begegnen, hat die Gemein-de Haimhausen für den 2. Bauabschnitt die 1. Änderung des Bebauungsplanes im Jahr 2016 durchgeführt. Ziel war es, eine Nachverdichtung durch Geschosswohnungsbau bzw. der Ausdehnung von Reihenhausgebieten auf bisherigen Einzelhausflächen zu ermögli-chen. Dabei war es der Gemeinde auch wichtig, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen zu können.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes wurden im 2. Bauabschnitt 12 Bauparzellen, auf denen die Ursprungsfassung Einzelhäuser bzw. Doppelhäuser mit 2 Wohneinheiten vorsah (WA 4) - für Zwecke des Geschosswohnungsbaues sowie 8 Parzellen des bisheri-gen WA 4 für Reihenhäuser umgeplant.
Gleichzeitig ging mit der Neustrukturierung der Wohnbauflächen hin zu mehr Geschoss-wohnungsbau und Reihenhausbebauung auch eine Anpassung der bisher vorgesehenen Verkehrsflächen zwischen der Graf-Buttler-Straße und der Valleystraße einher.
Innerhalb der Flächen für den Geschosswohnungsbau beabsichtigt die Gemeinde Haim-hausen selbst günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Seit Mitte 2018 liegen hierzu konkrete Pläne zur Umsetzung vor. Ziel der jetzigen 2. Änderung des Bebauungsplanes ist es im Wesentlichen, die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen und damit die vorgesehene, öffentlich geförderte Wohnbebauung mit der beabsichtigten Anzahl an klei-neren Wohnungen realisieren zu können.